Allgemeine Verkaufsbedingungen AGB

der Fenster Bünter AG, Brisenstrasse 1, CH-6382 Büren

 

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu Montage und Abdichtung von Fenstern.

 

Allgemeine Hinweise zu Montage und Abdichtung von Fenstern.pdf

1. Grundsätzliches

Unsere Produkte werden nach den neuesten technischen Erkenntnissen entwickelt, hergestellt und montiert. Für viele Anwendungsbereiche sind Prüfzeugnisse der EMPA Dübendorf sowie des Instituts für Fenstertechnik in Rosenheim D vorhanden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne entsprechende Kopien zu.

2. Garantie

Sofern vertragliche Abmachungen keine anderen Fristen vorsehen:
1 Jahr auf nichtdeckend behandelten äusseren Holzoberflächen
2 Jahre auf Verschlussteile sowie auf deckend behandelten äusseren Holzoberflächen
5 Jahre auf Isolierglas

3. Allgemeine Hinweise

Aus Umweltschutzgründen verwenden wir ausschliesslich wasserlösliche Farben. Dank spezieller Mycro-Acryl-Technologie ist die Eindringtiefe gleich gut wie bei konventionellen Farben. Auf Grund des wässrigen Bindemittels wird die Holzstruktur auch bei deckenden Oberflächen unwesentlich sichtbar. Da heutige Farben weniger Schutz vor UV-Bestrahlung bieten und die Belastungen durch äussere Einwirkungen tendenziell zunehmen, empfehlen wir dringend, sämtliche exponierten Fensterelemente mit Aluminium zu verkleiden. Bei Neubauten werden nur Farbschäden repariert, welche durch Transport und/oder Montage verursacht wurden und uns innert 3 Tagen gemeldet werden. Sämtliche Übrige, während der Bauphase entstandenen Schäden an den Fensteroberflächen sind entweder bauseitig oder durch uns nach Aufwand zu beheben.

Für die äusseren Alu-Verkleidungen empfehlen wir, diese in weisser Farbe auszuführen. Gewisse dunkle und pastellfarbene Töne können bei besonnter Oberfläche relativ rasch den Glanz verlieren. Insbesondere bei dunklen Farbtönen sowie bei sehr grossen Abmessungen sind in Extremsituationen kurzfristig Dilatationsgeräusche hörbar.

Für naturfarben behandelte Holzoberflächen verfügen wir über eine grosse Palette an Standardfarben. Leichte Farbabweichungen von diesen Musterfarben sowie von Farben, welche nach Farbmustern hergestellt werden, sind zu tolerieren. Für unsere Produkte verwenden wir ausschliesslich gelagerte und getrocknete Hölzer. Bei besonnten Holzoberflächen kann bei bestimmten Holzarten zu Beginn Harzaustritt auftreten. Dies ist eine natürliche Eigenschaft des Holzes und nimmt mit zunehmender Dauer ab.

Isolierglas ist kein optisches Erzeugnis; es darf kleine, unauffällige und vereinzelte Fehler aufweisen. Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn bei stehender Betrachtung aus einer Distanz von drei Metern die Durchsicht beeinträchtigt und das ästhetische Gesamtbild gestört ist. Dabei sind Fehler im Randbereich des Isolierglases in grösserem Umfange als in Scheibenmitte zu tolerieren. Dazu zählen auch kleine fabrikationsbedingte Verschmutzungen. Im weiteren ist insbesondere bei grossen besonnten Scheiben darauf zu achten, dass raumseitig allfällige Möbelstücke oder dergleichen mind. einen Scheibenabstand von 30 cm aufweisen, ansonsten sogenannte Hitzesprünge entstehen können, welche nicht unter die Glasgarantie fallen.

Aufgrund der hohen Fertigungsqualität des Floatglases sind die Eigenspannungen des Glases von grosser Gleichmässig-keit und führen daher nicht zum Glasbruch. Glasbruch und so genannte «Spannungsrisse» sind deshalb ausschliesslich auf äussere mechanische und/oder thermische Einwirkungen zurückzuführen und fallen nicht unter Garantie. Nach erfolgtem Einbau der Scheibe trägt der Besteller das Bruchrisiko. Bei Objekten mit grösseren Glasflächen empfehlen wir deshalb dringend den Abschluss einer Glasbruchversicherung. Bitte beachten Sie diesbezüglich die besonderen Hinweise betreffend der Verwendung von 3-Fach-Verglasungen mit kleinen Randabmessungen bzw. stark unterschiedlichem Seitenverhältnis.

Falls Fassadengerüste vorhanden sind, haben die für die Einbringung der Fenster, Schiebetüren und Scheiben notwendi-gen Demontagen an den Gerüsten bauseitig, kostenlos und in Absprache mit uns zu erfolgen. Zusätzliche Arbeiten in die-sem Zusammenhang werden nach Aufwand verrechnet. Bei grösseren Objekten sind aus Sicherheitsgründen geschossweise genügend dimensionierte Gerüstpodeste bauseitig ohne Kostenfolge bereitzustellen.

4. Werterhaltung

Fenster, Schiebetüren und Jalousien sind äusserst beanspruchte Bauteile, welche eines regelmässigen Unterhalts bedürfen. Verschlussteile sollten regelmässig überprüft und eingestellt werden. Im Weiteren verweisen wir auf unser Merkblatt: «Praktische Tipps für Lüften, Pflege und Unterhalt».